3G-Regelung für Teilnehmende und Mitarbeitende

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Mit der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) gilt in der BQL ab 22.11.2021 die 3G-Regelung für Teilnehmende. Alle Teilnehmenden müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder … Weiter