Ab 23. August gilt “3-G-Regel”

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Mit der Umsetzung des neuen Erlasses (Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)) gilt bei unseren Veranstaltung die sogenannte “3-G-Regel” – Teilnehmende müssen nachweislich genesen, geimpft oder getestet sein. Unsere Teilnehmenden werden wir direkt zu den Details aus unserem Hygiene- und Schutzkonzept informieren.