Am 11. Mai 2021 hat das Land eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ausgefertigt, welche am 17. Mai in Kraft tritt und bis zum 06. Juni befristet ist.
Für außerschulische Bildungsangebote nach § 12a verbleibt es bei der bisherigen Regelung, soweit die Bildungsangebote innerhalb geschlossener Räume durchgeführt werden. Präsenzveranstaltungen im Freien dagegen können unter den Bedingungen nach §§ 5 – 5d der Verordnung durchgeführt werden.