Der Lockdown ist nochmals verlängert worden

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Die Corona-Bekämpfungsverordnung ist vom Land weiter verlängert worden. Außerschulische Bildungsangebote bleiben bis 9. Mai 2021 weiterhin verboten.

Von der Regelung sind Einzelunterricht und Einzelberatungsgespräche ausgenommen. Hierbei sind die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 Corona-BekämpfVO zu erheben.