Wir freuen uns, ab dem 07.06.2021 auch wieder Teilnehmende in Gruppen bei uns vor Ort betreuen zu können!
Mit der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 29. Mai 2021 hat das Land SH mit Wirkung vom 31. Mai 2021 auch Lockerungen für den außerschulischen Bildungsbetrieb nach §12a beschlossen. Außerschulische Bildungsangebote gelten nach §§ 5 bis 5c als Veranstaltungen und sind unter verschiedenen Auflagen (u.a. Schnelltest, Maskenpflicht, Kontakterfassung, Begrenzung der Gruppengröße) damit wieder in Präsenz möglich.
Unsere Kolleg:innen in den verschiedenen Maßnahmen, Kursen und Projekten werden Sie direkt informieren.