Nach dem Teilhabechancengesetz können langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden. Zur Unterstützung bieten wir diesen Arbeitnehmern eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung. Sie (als Arbeitnehmer) werden hierfür in den ersten sechs Monaten (nach §16 e SGB II) bzw. in den ersten zwölf Monaten (nach §16 i SGB II) von ihrem Arbeitgeber in angemessenem Umfang freigestellt.

Die Betreuung erfolgt parallel zum Beschäftigungsverhältnis (beschäftigungsbegleitend). Wenn möglich findet die Betreuung beim Arbeitgeber statt. Ihnen stehen auch unsere Räume in der BQL, Geniner Straße 167, 23560 Lübeck zur Verfügung.

Die Inhalte der Betreuung werden individuell gestaltet. Sie werden aktiv in die Ausgestaltung einbezogen. Mögliche Inhalte können sein:

·         Alltagshilfen (zum Beispiel Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Erscheinungsbild),

·         Hilfestellung bei Behördengängen/Antragstellungen,

·         Einbeziehung des persönlichen Umfeldes und der Bedarfsgemeinschaft in die Beratung und Betreuung des Teilnehmenden in Fragen, die eine Stabilisierung und Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses gefährden,

·         Hilfestellung bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung, Pflege),

·         Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII).

Die vorrangigen Ziele der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung sind:

·         Sie ab der Arbeitsaufnahme zu begleiten.

·         Ihr Leistungsvermögen zu verbessern.

·         Ihr Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren.

·         Perspektivisch Ihren Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ohne Förderung zu erreichen.

 

Auch Ihr Arbeitgeber wird bei der Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses einbezogen.

Um diese Ziele zu erreichen, möchten wir gern mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zusammenarbeiten.

Wenn Sie einen geförderten Arbeitsplatz suchen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Lübeck. Die Beratungsfachkräfte unterstützen Sie dabei, einen passenden Arbeitsplatz zu finden und melden Sie dann zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung bei uns an.