Gestern Abend wurde die neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 verkündet, die ab dem 16. Dezember 2020 in Kraft tritt. Der § 12a für außerschulische Bildungsangebote wurde damit wie folgt neu gefasst: „Außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltung sind unzulässig.“
Die BQL wird deshalb ab dem 16.12.2020 – 10.01.2021 für Teilnehmende geschlossen.
Für Beratungen, Rückfragen o.ä. stehen wir selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.