Die Landesregierung hat die Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert. Nach § 12a bleiben außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltungen weiterhin unzulässig.
Die BQL bleibt daher für Teilnehmende bis 28.03.2021 geschlossen.
Die Landesregierung hat die Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert. Nach § 12a bleiben außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltungen weiterhin unzulässig.
Die BQL bleibt daher für Teilnehmende bis 28.03.2021 geschlossen.