Lockdown bis 28. März verlängert

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Die Landesregierung hat die Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert. Nach § 12a bleiben außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltungen weiterhin unzulässig.

Die BQL bleibt daher für Teilnehmende bis 28.03.2021 geschlossen.