Lockdown weiter verlängert

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Mit der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) am 26. März 2021 hat das Land Schleswig-Holstein weiterhin außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltungen für unzulässig erklärt.

Von der Regelung sind Einzelunterricht und Einzelberatungsgespräche ausgenommen. Hierbei sind die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 Corona-BekämpfVO zu erheben. Hierfür verwenden wir die luca App.

Die o.a. Verordnung ist befristet; sie tritt mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft.