Verlängerung des Lockdowns (II)

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Mit der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zu Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung (verkündet am 26. Februar 2021, in Kraft ab 01. März 2021) hat die Landesregierung den Lockdown um eine weitere Woche verlängert.

Die BQL bleibt deshalb bis einschließlich 07.03.2021 für unsere Teilnehmenden weiterhin geschlossen.

Für Beratungen, Rückfragen o.ä. stehen wir selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.