Weitere Erleichterungen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung

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Das Land Schleswig-Holstein hat die Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) am 22. Juli 2021 erneut geändert. Ab dem 26. Juli 2021 entfällt damit die Testpflicht für unsere Teilnehmenden. Die Verordnung ist bis zum 22. August 2021 befristet.